Kostenübersicht

Blick auf die Rheinebene und die Ruine der Strahlenburg auf dem Hügel. von BALCK e.K.

Architektur

Honorar nach HOAI

Grundlage für alle planerischen Leistungen und die Honorarberechnung ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweiligen, aktuellen Fassung (derzeit 2021) für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“. Die HOAI ist auch anzuwenden, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Sie gilt immer dann, wenn in Deutschland von Ingenieuren und Architekten Planungsleistungen erbracht werden, die den Leistungsbildern der einzelnen Leistungsphasen entsprechen. Alle Architekten arbeiten somit auf der gleichen Honorarbasis.

Details

Die Honorarberechnung gemäß der HOAI erfolgt automatisch auf der Grundlage der „anrechenbaren Netto-Baukosten“ nachfolgenden Kriterien (Parametern), die auch im Honorarangebot zu einem Bauvorhaben benannt werden:
  • dem Umfang der beauftragten / erbrachten Leistungen des Planers (Leistungsbild gemäß der Leistungsphasen (Lph 1-9)
  • den anrechenbaren Netto-Baukosten des Objekts: Kostengruppe 300 Bauwerk | Baukonstruktion + KG 400: Bauwerk | Technische Anlagen (Kostengruppen DIN 276)
  • die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz – bei einer Sanierung bzw. beim Bauen im Bestand
  • der Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist (Honorarzone 1-5)
  • dem vereinbarten Honorarsatz, zwischen Mindest- und Höchstsatz
  • der den Leistungen zugeordneten Honorartafel der HOAI (Honorartafel 2013)
  • ein Umbauzuschlag für den erhöhten Bearbeitungsaufwand von 20 % (gilt automatisch) bis 33 % auf das Netto-Honorar – bei einer Sanierung bzw. beim Bauen im Bestand
  • den Nebenkosten, prozentual/pauschal vereinbart, zwischen 7-10 % (Darin enthalten alle Fahrkosten, Aufwand für auswärtige Termine, Reproduktionskosten, Kommunikationskosten etc.)
  • der MwSt., derzeit 19 %

Honorare außerhalb der HOAI

Honorare für sonstige Beratungs- oder gutachterliche Leistungen können frei vereinbart werden.

Wir erstellen Ihnen dazu nach einem Vorgespräch und Klärung des Bearbeitungsumfanges ein Pauschalangebot oder berechnen ein Honorar auf Stundenbasis.

Details

Die folgenden Honorarsätze und Nebenkosten beziehen sich z.B. auf Standardsituationen
  • der Bauberatung
  • "Besondere Leistungen" (Anlage 10, HOAI) im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bauvorhabens, die über das Leistungsbild einer Leistungsphase hinausgehen, werden separat und zusätzlich zum Honorar nach HOAI berechnet. Dazu zählen z.B. die Bauaufnahme, das Bauaufmaß, das Anfertigen von Bestandszeichnungen, die Bauvoranfrage etc.

Vermittlung

Vermietung / Anmietung

Honorare im Vermittlungsbereich orientieren sich normalerweise an erfolgreich vermittelten oder nachgewiesenen Mietverträgen und betragen je nach Vertragslaufzeit 2–4 Netto-Monatsmieten auf den vermittelten Mietvertrag jeweils zzgl. der gesetzliche MwSt. Der Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande. Die Courtage ist dann bei einem rechtskräftig abgeschlossenen Mietvertrag fällig und wird je nach Marktlage vom Eigentümer oder Mieter entrichtet.

Verkauf / Ankauf

Bei nachgewiesenen oder vermittelten Kaufverträgen betragen die Honorare 1-5 % auf den Kaufpreis jeweils zzgl. der gesetzlicher MwSt. Der Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande. Die Courtage ist bei notariellem Vertragsabschluss fällig.

Unabhängig von den Erfolgshonoraren und abhängig von Objekt bzw. Auftragsumfang sowie der jeweiligen Entfernung behält BALCK Immobilien sich vor auf Stundenbasis im Verrechnungsmodus zu arbeiten. 

Beratung

Honorare für sonstige Beratungsleistungen können frei vereinbart werden.

Wir erstellen Ihnen dazu nach einem Vorgespräch und Klärung des Bearbeitungsumfanges ein Pauschalangebot oder berechnen ein Honorar auf Stundenbasis. In beiden Fällen kann die Leistung mit erfolgreichen Vermittlungsabschlüssen im Verrechnungsmodus erfolgen.
Teamwork Architektur – Gemeinsam gestalten von BALCK e.K.

Verwaltung

Mietverwaltung

Die Kosten für Verwaltung von kleinen Einheiten beträgt 19,90 € zzgl. MwSt. pro Wohneinheit und Monat.

Die Kosten für Verwaltung von großen Einheiten beträgt 39,90 € zzgl. MwSt. pro Wohneinheit und Monat.

Die Kosten für Neuvermietung von Wohneinheiten beträgt 1,5 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.

Gewerbeverwaltung

Die Kosten für die Verwaltung von Gewerbeobjekten liegt bei 5 % der Bruttojahresmiete zzgl. MwSt.

Die Kosten für Neuvermietung von Leerstandsflächen beträgt eine Nettomonatsmiete zzgl. MwSt. in Zusammenarbeit mit externen Partnern.

Bei Neuvermietung von Leerstandsflächen ohne die Zusammenarbeit mit externen Partnern beträgt die Vergütung die volle marktübliche Gebühr entsprechend der Vertragslaufzeit des abgeschlossenen Mietvertrags.
Diese sind:
Eine Nettomonatsmiete zzgl. MwSt.  bei Abschluss eines Mietvertrages unter drei Jahren Vertragslaufzeit.

Zwei Nettomonatsmieten zzgl. MwSt. bei Abschluss eines Mietvertrages mit mind. drei Jahren Vertragslaufzeit.

Drei Nettomonatsmieten zzgl. MwSt. bei Abschluss eines Mietvertrages mit mind. fünf Jahren Vertragslaufzeit.

Vier Nettomonatsmieten zzgl. MwSt. bei Abschluss eines Mietvertrages mit mind. zehn Jahren Vertragslaufzeit.

Kapital

Geschäftsführung

Für die Geschäftsführung der Objektgesellschaften fällt eine monatliche Gebühr auf Stundenbasis an.

Einkauf

Die Ankaufsvergütung beträgt 7 % zzgl. MwSt. auf das akquirierte Objektvolumen und ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.

Verkauf

Die Verkaufsvergütung beträgt 7 % zzgl. MwSt. auf das transferierte Objektvolumen und ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.

An- und Abreise

Für Verpflegung, Unterkunft sowie An- und Abreise wird entsprechend angefallener Kosten abgerechnet (Belege auf Anfrage).  Die Kosten für die An- und Abfahrt mit dem PKW betragen üblicherweise 30 Cent pro Kilometer.

Marketing

Marketingkosten für Print- und Onlinemedien sowie Plakate und Schilder werden in der Regel separat und objektbezogen abgerechnet (Belege auf Anfrage).